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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22   

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OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22 (https://dejure.org/2022,7578)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.03.2022 - 6 W 15/22 (https://dejure.org/2022,7578)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. März 2022 - 6 W 15/22 (https://dejure.org/2022,7578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Betriebs-Berater

    Bestimmung eines zum Begehungsort i. S. d. Zuständigkeitsregel in § 15 Abs. 2 Satz 2 GeschGehG zählenden Erfolgsorts

  • Justiz Baden-Württemberg

    Vertragstexte

    § 4 GeschGehG, § 15 Abs 1 GeschGehG, § 15 Abs 2 S 2 GeschGehG, § 32 ZPO, § 937 Abs 1 ZPO
    Gerichtszuständigkeit bei beantragter einstweiliger Verfügung wegen Rechtsverletzungen nach Geschäftsgeheimnisgesetz - Vertragstexte

  • anwalt.de

    Internationale Zuständigkeit beim Geschäftsgeheimnisschutzgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassung von behaupteten Rechtsverletzungen im Sinn des GeschGehG Verneinung einer Zuständigkeit Unzuständigkeit in einer Hauptsache Ort des Schadenseintritts Fehlender allgemeiner Gerichtsstand im Inland

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Zur Bestimmung eines zum Begehungsort i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 2 GeschGehG zählenden Erfolgsorts

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Internationale Zuständigkeit beim Geschäftsgeheimnisschutzgesetz

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1004
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 131/12

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemitteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22
    Schon insoweit kommt es indes gerade nicht darauf an, wo der betroffene Mitbewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - I ZR 131/12, juris Rn. 24; siehe auch Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. § 14 Rn. 18).
  • BGH, 27.11.2018 - X ARZ 321/18

    Örtliche Zuständigkeit bei Klage wegen Vermögensschäden aus verbotenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22
    Aus der Rechtsprechung zum Erfolgsort bei verbotenen Kartellabsprachen (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - X ARZ 321/18, GRUR 2019, 213 Rn. 18) folgt ebenfalls nicht Anderes.
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2019 - 2 U 34/19

    Maßgebliches Recht für Wettbewerbsverstöße in internationalen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22
    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 21. November 2019 - I-2 U 34/19, juris Rn. 10 f) ausgeführt hat, für die Bestimmung des anwendbaren Rechts komme es nach Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO, ggf. i.V.m. Art. 6 Abs. 2 Rom II-VO auf den Sitz des beeinträchtigten Inhabers des Geschäftsgeheimnisses (beeinträchtigten Wettbewerbers) an, kann dahinstehen, ob dem zuzustimmen ist.
  • BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78

    (Re-)Import von BMW-Personenkraftwagen aus Belgien - Tätigkeit als Ankäufer auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22
    Soweit der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23. Oktober 1979 - KZR 21/78, GRUR 1980, 130 [juris Rn. 21] - Kfz-Händler) im Fall einer Boykottaufforderung die internationale Zuständigkeit u.a. daraus abgeleitet hat, dass die auf eine Beschränkung des Wettbewerbs gerichteten Handlungen jedenfalls hinsichtlich eines Teiles der Tatbestandsverwirklichung eine Beziehung zum Inland hatten, ergibt sich daraus nichts Anderes.
  • BGH, 20.12.1963 - Ib ZR 104/62

    Stahlexport

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde liegt dieser Beurteilung keine Fehlinterpretation des "Stahlexport"-Urteils des Bundesgerichtshofs (GRUR 1964, 316) zugrunde, auf das es insoweit nicht ankommt und das auch nicht - wie die Beschwerde meint - umgekehrt für die Zuständigkeit am Belegenheitsort des Geschäftsgeheimnisses spricht.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2021 - 15 Sa 1/21
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.03.2022 - 6 W 15/22
    Allerdings geht das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 25. November 2021 - 15 SA 1/21, BeckRS 2021, 38391 Rn. 55) offenbar davon aus, im Sinn von Art. 7 Nr. 2 Brüssel Ia-VO sei der "Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs" (Erfolgsort) bei unerlaubten Handlungen in Gestalt von Zuwiderhandlungen gegen § 4 GeschGehG am Ort des Sitzes der "betroffenen" Rechtsinhaberin zu lokalisieren.
  • LG Karlsruhe, 28.03.2024 - 10 O 208/23

    Zum Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Amtshaftungsklagen

    Am Ort des Eintrittes der Rechtsgutsverletzung oder des Schadens ist eine unerlaubte Handlung (ähnlich § 9 Abs. 1 StGB) nämlich nach zutreffender und praktisch allgemeiner Auffassung nur dann "begangen", wenn die unerlaubte Handlung ohne den Eintritt dieses Erfolges nicht vollendet wäre (BGH, Urt. v. 14.05.1969 - I ZR 24/68, Rn. 21 bei juris; BGH, Urt. v. 03.05.1977 - VI ZR 24/75, Rn. 14 bei juris; OLG Köln, Beschl. v. 27.01.1961 - 6 W 1/61, NJW 1961, 835, 836; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.03.2022 - 6 W 15/22, Rn. 10, 13 bei juris; Patzina, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 32 Rn. 20; Toussaint, in: BeckOK-ZPO, Stand 01.09.2023, § 32 Rn. 12 ff.; tatsächlich a.A. soweit ersichtlich allein Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., Bd. 1 2014, § 32 Rn. 29 ff.).
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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2022 - 6 W 15/22 (https://dejure.org/2022,17724)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2022 - 6 W 15/22 (https://dejure.org/2022,17724)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.10.2006 - XII ZR 285/02

    Kostenerstattung bei Zurücknahme der Revision und Verzicht des Revisionsbeklagten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2022 - 6 W 15/22
    Hiervon wird aus prozessökonomischen Gründen eine Ausnahme gemacht, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen der Einwendung feststehen (BGH, Beschluss vom 11.10.2006 - XII ZR 285/02; Senat, Beschluss vom 14.09.2021 - 6 W 56/21).
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